Zum Inhalt springen
Was EigentĂ¼mer zur neuen Grundsteuer wissen mĂ¼ssen
Ab dem 1. Januar 2025 tritt die reformierte Grundsteuer in Kraft, doch viele EigentĂ¼mer stehen noch vor offenen Fragen. Verzögerte Bescheide und Unsicherheiten bei den Berechnungsgrundlagen sorgen fĂ¼r Verwirrung. In diesem Artikel klären wir die wichtigsten Punkte, die Haus- und GrundstĂ¼cksbesitzer beachten sollten.
Was hat sich bei der Grundsteuer geändert?
Die Grundsteuerreform wurde eingefĂ¼hrt, um eine gerechtere Besteuerung von GrundstĂ¼cken und Immobilien zu ermöglichen. Statt der bisherigen pauschalen Berechnung wird die Grundsteuer nun anhand neuer Kriterien berechnet, die je nach Bundesland variieren können. Zwei Modelle sind hierbei entscheidend:
  • Das Bundesmodell: BerĂ¼cksichtigt neben dem GrundstĂ¼ckswert und der Gebäudefläche auch die erzielbaren Mieten.
  • Ländermodelle: Einige Bundesländer, wie Bayern, haben eigene Berechnungsmethoden eingefĂ¼hrt, die von den Vorgaben des Bundesmodells abweichen.
Das Ziel der Reform ist eine faire Verteilung der Steuerlast, jedoch kommt es durch die unterschiedlichen Ansätze zu regionalen Unterschieden.
Verzögerungen bei den Bescheiden
Viele Kommunen verschicken die neuen Grundsteuerbescheide erst im Laufe des ersten Quartals 2025. GrĂ¼nde fĂ¼r diese Verzögerung sind:
  • Späte Ă„nderungen: Einige Bundesländer haben die Berechnungsmethoden erst kĂ¼rzlich angepasst.
  • Hoher Verwaltungsaufwand: Die Neubewertung von Millionen GrundstĂ¼cken hat die zuständigen Behörden stark belastet.
Laut dem Verband Haus & Grund können EigentĂ¼mer bis Ende März 2025 mit ihren Bescheiden rechnen.
Was bedeutet das fĂ¼r EigentĂ¼mer?
Um sich optimal auf die neue Grundsteuer vorzubereiten, sollten EigentĂ¼mer folgende Schritte unternehmen:
  1. Finanzielle Unsicherheit: Bis die Bescheide vorliegen, bleibt unklar, ob EigentĂ¼mer mehr oder weniger Grundsteuer zahlen mĂ¼ssen.
  2. RĂ¼ckwirkende GĂ¼ltigkeit: Die neue Grundsteuer gilt ab dem 1. Januar 2025. Sobald die Bescheide eintreffen, mĂ¼ssen die fälligen Beträge möglicherweise rĂ¼ckwirkend bezahlt werden.
Tipps fĂ¼r EigentĂ¼mer
  1. Grundsteuerbescheid prĂ¼fen: Sobald der Bescheid vorliegt, sollte dieser sorgfältig auf Fehler Ă¼berprĂ¼ft werden. Unstimmigkeiten können innerhalb eines Monats nach Erhalt widersprochen werden.
  2. RĂ¼cklagen bilden: Da die Höhe der neuen Grundsteuer variieren kann, ist es sinnvoll, schon jetzt RĂ¼cklagen zu bilden, um finanzielle Engpässe zu vermeiden.
  3. Beratung einholen: Bei Unsicherheiten können sich EigentĂ¼mer an Steuerberater oder Verbände wie Haus & Grund wenden, die UnterstĂ¼tzung bei der PrĂ¼fung und möglichen EinsprĂ¼chen bieten.
Wir arbeiten mit Ă¼ber 400 Banken zusammen, um dir die besten Konditionen zu bieten.
Baufinanzierungsspezialist
Ăœber Thomas MĂ¼llenbach
Nach meinem BWL-Studium habe ich 12 Jahre lang in verschiedenen Banken gearbeitet und Erfahrung als Abteilungsleiter fĂ¼r Baufinanzierung gesammelt. Mir ist damals schon aufgefallen, dass man den Kundenservice der Banken verbessern und vor allem beschleunigen könnte – aber aufgrund vieler Vorgaben ist das nicht so einfach.
Ich wollte es fĂ¼r meine Kunden gerne besser machen – also habe ich mich vor 8 Jahren als Finanzberater selbstständig gemacht und seitdem Ă¼ber 7000 glĂ¼ckliche Kunden beraten.
Zudem habe ich mich zum Modernisierungsberater und Energieberater weitergebildet – ich helfe Ihnen also auch gerne bei Ihren Fragen rund um energieeffizientes Bauen oder Modernisieren und beantrage bei Bedarf alle Förderungen fĂ¼r Sie.
Ăœber Thomas MĂ¼llenbach
Blog
Diese Website ist nicht Teil der Facebook-Website oder von Facebook Inc. DarĂ¼ber hinaus wird diese Website in keiner Weise von Facebook unterstĂ¼tzt. Facebook ist eine Marke von Facebook, Inc. Wir verwenden auf dieser Website Remarketing-Pixel/Cookies von Google, um erneut mit den Besuchern unserer Website zu kommunizieren und sicherzustellen, dass wir sie in Zukunft mit relevanten Nachrichten und Informationen erreichen können. Google schaltet unsere Anzeigen auf Websites Dritter im Internet, um unsere Botschaft zu kommunizieren und die richtigen Personen zu erreichen, die in der Vergangenheit Interesse an unseren Informationen gezeigt haben.